Allgemeine Geschäftsbedingungen für SB-Wasch- und Saugeranlagen

Die Waschanlage ist vom Verwender selbst zu bedienen. Die SB-Anlagen werden regelmäßig - aber nicht durchgängig - auf Beschädigungen und Sauberkeit überprüft. Die Benutzung der SB-Anlagen (SB-Sauger, SB-Waschboxen sowie SB-Automaten) erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen:

Anforderung an die Kraftfahrzeuge

1. Die maximale Fahrzeughöhe in den SB-Waschboxen beträgt 3,20 m. Die Einfahrtshöhe der Saugerplätze beträgt 2,50 m. Das Gesamtgewicht darf 3.500 kg nicht überschreiten.


Prüfpflichten

2. Der Benutzer hat sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten SB-Anlage von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit der Sachen/Anlagenteile zu überzeugen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so ist unverzüglich der Betreiber darüber zu informieren. Zur Prüfung gehört insbesondere:

    • Alle Bürsten sind vor Verwendung zu überprüfen, um Kratzer auszuschließen.

    • Vor Verwendung eines Innenraumsaugers ist die Saugdüse unter anderem auf angesaugte/verkeilte Teile zu überprüfen. Für aufgesaugte Gegenstände und Schäden durch verkeilte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Durchführung der Wäsche

3. Bei Benutzung der Hochdrucklanze ist ein Mindestabstand von 30 cm zum Fahrzeug einzuhalten. Das gilt auch bei Spül- und Konservierungsfunktionen. Die Hochdrucklanze darf nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden - Verletzungsgefahr!

4. Tritt während der Wäsche ein Fehler der Anlage auf oder wird erkennbar, dass durch die Fortführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so ist die Wäsche sofort zu unterbrechen (Drücken der NOT-Aus-Taste) und der Betreiber über diesen Umstand zu informieren.


Waschverbote

5. Die SB-Waschanlage darf nur zur Reinigung von normal verschmutzten Kraftwagen benutzt werden.

    • Bei Reinigung von stark verschmutzten, schlammbehafteten Fahrzeugen ist grundsätzlich anschließend die Waschbox vom Verursacher der Verschmutzung zu reinigen.

    • Andere Reinigungen als die Fahrzeugoberwäsche von Kraftfahrzeugen dürfen nicht durchgeführt werden. Untersagt ist insbesondere:

      • die Motorwäsche

      • die Reinigung von Kraftfahrzeugteilen, denen wassergefährdende Stoffe anhaften (z.B. Kraft- oder Schmierstoffe, Lacke, Industriesalze)

      • die Reinigung von Tiertransportfahrzeugen und Tiertransport-Anhängern

6. Die Verwendung mitgebrachter Reinigungsmittel ist verboten. Sie kann schwere Schäden verursachen und gegen das Abwasserrecht verstoßen.

7. Handwäsche von Fahrzeugen bitte nur am Vormittag oder nach 18.00 Uhr, nicht bei Hochbetrieb durchführen!

Schadensmitteilung

8. Der Nutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber / Personal noch vor Verlassen des Betriebsgeländes mitzuteilen; ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers.

Haftung

9. Die Haftung für Schäden, soweit sie nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner Mitarbeiter.


Wichtige Hinweise

10. Die Benutzerhinweise/Bedienungshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder des Personals sind zu beachten.

11. Personen unter 10 Jahren dürfen die SB-Anlage nicht ohne Begleitung eines vertretungsberechtigten Erwachsenen benutzen.

12. Das Abladen/Abstellen von Müll ist nicht erlaubt und wird angezeigt durch den Videobeweis.

13. Das Betriebsgelände wird videoüberwacht. Mit der Nutzung der Anlage wird das Einverständnis mit der Überwachungsmaßnahme erklärt.

14. Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

15. Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gilt die StVO.